Grundschule Waldalgesheim Astrid-Lindgren-Schule
Grundschule WaldalgesheimAstrid-Lindgren-Schule

Schul-ABC

Arbeitsmaterialien: Eine wesentliche Voraussetzung für ein störungsfreies Lernen ist das Vorhandensein aller benötigter Arbeitsmaterialien. Die Ersatzbeschaffung von Verbrauchsmaterial (Klebestifte, Bleistifte, Malfarben, Hefte...) sollte rechtzeitig erfolgen.

 

Aufsicht: Bevor die Kinder das Schulhaus um 7.45 Uhr betreten können, werden sie ab 7.30 Uhr auf dem Schulhof beaufsichtigt. Nach dem Betreten des Schulgebäudes begeben sich die Kinder direkt zu ihren Klassenräumen. Dort werden sie von ihren Lehrerinnen und Lehrern empfangen. Während der Spielpausen führen zwei Lehrkräfte Aufsicht. Sie sind bei Konflikten und Verletzungen Ansprechpartner für die Kinder. 

 

Betreuungsangebot: Nach Unterrichtsende können Kinder von Montag bis Freitag bis 16.00 Uhr kostenpflichtig betreut werden. Das Betreuungsangebot ist individuell, bedarfsorientiert und flexibel. Kinder können vor 16.00 Uhr abgeholt werden, wenn die Betreuungspersonen durch einen Eintrag im Hausaufgabenheft über die Abholzeit (jeweils zur halben und vollen Stunde) informiert sind. Die Schule bietet kein Mittagessen an, es besteht aber die Möglichkeit ein warmes Mittagessen beim Seniorenpark Carpe Diem zu bestellen (waldalgesheim@senioren-park.de oder 06721/94590). Dieses wird dann in die Schule geliefert.

Die Kinder werden für ein Schuljahr angemeldet. 

 

 

Beurlaubung: Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vorher der Klassenlehrerin mit. Bei längerfristigen Beurlaubungen (z.B. Mutter-Kind-Kur) müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorligen.

 

Büchereitag: Um die Lesemotivation zu steigern bieten die örtlichen Büchereien einen Büchereitag einmal im Monat während des Schulvormittags in der Schule an. Die Kinder haben die Möglichkeit, sich über das Sortiment zu informieren und Bücher kostenlos auszuleihen.

 

Elternmitteilungen: Über aktuelle Termine werden Sie durch Elternbriefe der Klassenleitung oder der Schulleitung informiert. Termine, die nur eine Klasse betreffen, können auch im Hausaufgabenheft oder Mitteilungsheft stehen.

 

Elternsprechzeiten: Bitte vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie ein Gespräch mit einer Lehrkraft suchen. Von unangemeldeten Gesprächen vor Unterrichtsbeginn oder in den Pausen bitten wir abzusehen, da wir uns für jedes Gespräch Zeit nehmen wollen.

 

Elternsprechtage: Zu Beginn des zweiten Halbjahres werden die Eltern der Erstklässler zu einem Gespräch eingeladen, in dem die Lernentwicklung und das Sozialverhalten des Kindes im Mittelpunkt stehen. Das verbindliche Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch zum Halbjahr der Klassenstufe 2 ersetzt das Halbjahreszeugnis,  in Klassenstufe 3 und 4 ergänzt es das Notenzeugnis zum Halbjahr.

 

Feueralarm-Probe:  Zu Beginn eines jeden Schuljahres findet eine Belehrung zum Verhalten im Brandfall statt. Einige Tage später wird Feuer-Alarm (zur Probe) ausgelöst und alle verlassen das Schulgebäude auf den gekennzeichneten Fluchtwegen und stellen sich geordnet am Sammelpunkt auf der Wiese auf.

 

Förderverein: Der Förderverein IGEL e.V. unterstützt die Schule durch nachmittagliche AG-Angebote und finanzielle Mittel.

 

Frühstückspause: Die Kinder frühstücken gemeinsam von 8.45 - 9.00 Uhr im Klassenraum. Sie werden dabei von ihren Lehrerinnen und Lehrern betreut. Oft wird auch vorgelesen und so ein Vorlesefrühstück kommt bei den Kindern sehr gut an.

 

FundsachenIn mehreren Schubfächern im Eingangsbereich der Schule werden alle Fundsachen geordnet nach Jacken, Hosen, Mützen usw. gesammelt. Wertgegenstände und Brillen werden im Lehrerzimmer aufbewahrt.

Ermutigen Sie Ihr Kind eigenständig in den Fächern zu suchen, falls etwas verloren gegangen ist. Sollte es nötig sein, können Sie zu den Pausenzeiten oder direkt zu Schulschluss Ihres Kinder auch selbst in der entsprechenden Kiste gucken kommen.

 

Halteverbot vor der Schule: Das absolute Halteverbot vor der Schule gilt zur Sicherheit der Kinder. Nach § 12 STVO ist auch das Halten und Parken auf der Ecke nicht zulässig.

 

Hausaufgaben: Hausaufgaben werden so gestellt, dass die Kinder sie in angemessener Zeit alleine bewältigen können. Zeigen Sie Interesse an dem Lernpensum ihres Kindes und an dem, was in der Schule passiert. Im Hausaufgabenheft finden Sie neben dem Eintrag der Hausaufgaben auch Notizen der Lehrkräfte. Eine kurze Mitteilung Ihrerseits kann dort ebenfalls notiert werden.

 

Hausordnung: Die Hausordnung der Schule finden Sie hier:

 
Hausordnung der Grundschule Waldalgesheim
Hausordnung der Grundschule Waldalgeshei[...]
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Kopfläuse: Kopfläuse kann jeder bekommen - das ist keine Frage der persönlichen Sauberkeit. Wichtig ist, die lästigen Blutsauger schnellstens wieder loszuwerden und an ihrer weiteren Verbreitung zu hindern.

Wenn die Kopfhaut ungewöhnlich stark juckt oder Sie von einem Kopflausbefall in Ihrem Umfeld erfahren, untersuchen Sie den Kopf besonders an den Stellen im Nacken, an den Schläfen und hinter den Ohren. Bei Kopflausbefall wird der Kopf mit einem zugelassenen Arzneimittel behandelt, das Sie in der Apotheke bekommen. Sie verfahren genau nach Packungsbeilage und wiederholen die Behandlung unbedingt nach acht Tagen.

Wenn Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall feststellen, benachrichtigen Sie sofort die Schule oder Kinderbetreuungseinrichtung, die Ihr Kind besucht, sowie Ihr näheres Umfeld.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre (als PDF) der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln, Juli 2011: 

http://www.bzga.de/infomaterialien/kopflaeuse-was-tun/deutsch/ 

 

Läusealarm: Wenn eine Läusemeldung bei uns eingeht, werden Sie als Sorgeberechtigte darüber informiert, selbstverständlich ohne Namensnennung der Betroffenen. Wenn Ihr Kind also in seinem Hausaufgabenheft "Läusealarm" stehen hat, bitten wir Sie darum, es vorsorglich auf Kopfläuse hin zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

 

Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch: In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

 

Mini-Roller: Kinder mit Mini-Rollern sind meist sehr flott unterwegs. Erinnern Sie Ihr Kind daran, dass es nicht über die Fahrbahn flitzen darf. Es muss am Bordstein anhalten und über die Straße gehen. Unbeleuchtete Mini-Roller sind im Nebel und in der Dunkelheit für Autofahrer nur schwer auszumachen. Lassen Sie Ihr Kind in der dunklen Jahreszeit - mit Warnweste - lieber laufen.

 

Noten: Den Noten werden folgende Definitionen zugrunde gelegt:

sehr gut (1) = eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;

gut (2) = eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht;

befriedigend (3) = eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht;

ausreichend (4) = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den

                             Anforderungen noch entspricht;

mangelhaft (5) = eine Leistung, die den Anforderungen noch nicht entspricht;

ungenügend (6) = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und kaum

                              Grundkenntnisse erkennen lässt.

 

Schwimmen: Für die vierten Klassen findet Schwimmunterricht einmal wöchentlich im Wechsel in der Rheinwelle statt.

 

Schulobst: Wie in den vergangenen Schuljahren haben wir uns zur Programmteilnahme angemeldet. Einmal in der Woche wird für jede Klasse eine Obstkiste angeliefert. Die Kinder verzehren gemeinsam die Früchte. Sie lernen dabei unterschiedliche Geschmacksrichtungen und Zubereitungen kennen.

 

Schulweg: Unterstützen Sie Ihr Kind dabei selbstständig zu werden. Lassen Sie es den Schulweg möglichst alleine mit anderen Kindern bewältigen. Prüfen Sie ab und zu, ob Ihr Kind den vereinbarten Schulweg einhält. Wichtig dabei ist, dass das Kind gut gesehen werden kann und deshalb mit Warnweste unterwegs sein soll.

 

Sportunterricht: Im Sportunterricht darf kein Schmuck, vor allem keine Ohrringe oder Ohrstecker getragen werden. Bei kleineren Ohrsteckern genügt das Abkleben mit Pflaster. Für den Unterricht in der Sporthalle benötigen die Kinder Hallenturnschuhe. Vor den Bundesjugendspielen im Sommer findet der Sportunterricht draußen statt. Dafür brauchen die Kinder feste Turnschuhe.

 

Unterrichtsausfall: Durch Fortbildungen, Studientage, Erkrankung einer Lehrkraft kann es vorkommen, dass an einem Tag der Unterricht ausfallen muss. Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Wenn Sie am entsprechenden Tag keine Möglichkeit haben, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, kommt es wie gewohnt zur Schule und nimmt am Unterricht einer anderen Klasse (meist der Parallelklasse) teil.

 

Unterrichtsvormittag: Der Unterrichtsvormittag ist gegliedert wie folgt:

 

 

  7.45  –  8.00 Uhr

Offener Anfang

1. Stunde

  8.00  –  8.45 Uhr

 

 

  8.45  –  9.00 Uhr

  9.00  –  9.05 Uhr

Frühstückspause

Pause

2. Stunde

  9.05  –  9.50 Uhr

 

 

  9.50  – 10.10 Uhr

Spielpause

3. Stunde

10.10  – 11.00 Uhr

 

 

11.00  – 11.05 Uhr

Pause

4. Stunde

11.05  – 11.55 Uhr

 

 

11.55  – 12.10 Uhr

Spielpause

5. Stunde

12.10  – 13.00 Uhr

 

 

Unterrichtszeiten: Für alle Klassen beginnt der Unterricht täglich um 8.00 Uhr. Die ersten Klassen sind um 11.55 Uhr fertig. Für die zweiten Klassen endet der Unterricht um 11.55 Uhr und einmal in der Woche um 13.00 Uhr. Die dritten und vierten Klassen haben bis 13.00 Uhr Unterricht.

 

Volle Halbtagsschule: Die volle Halbtagsschule garantiert feste Unterrichtszeiten für die ganze Woche (auch bei Ausfall von Lehrkräften).

 

Zeugnis: Am Ende eines jeden Schuljahres erhalten die Schüler und Schülerinnen ein Jahreszeugnis. In Klassenstufe 3 und 4 gibt es zusätzlich ein Halbjahreszeugnis.

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern und Kindern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

 

 
 
     

 

 

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55425 Waldalgesheim

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